Aufgrund des Ausbruchs der Sauerbrut der Bienen in den Gemeinden Hünenberg und Cham muss gemäss Artikel 273 der eidgenössischen Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 folgendes Gebiet, das innerhalb der anschliessend genannten Orte liegt, als Sperrgebiet erklärt werden.
Beginnend von Rüti über Wart, Hünenberg Ortszentrum, Eret, Langkolz, Chämleten, Enikon zurück nach Rüti
Innerhalb dieses Sperrgebietes, inklusive die genannten Orte, ist folgendes sicherzustellen:
Diese Verfügung tritt sofort in Kraft. Die Aufhebung der Sperre wird zu gegebener Zeit im Amtsblatt oder auf unserer Internetseite bekannt gegeben.