Tierseuchenbekämpfung - Sperre wegen Sauerbrut der Bienen

Tierseuchenbekämpfung - Sperre wegen Sauerbrut der Bienen

Aufgrund des Ausbruchs der Sauerbrut der Bienen in den Gemeinden Hünenberg und Cham muss gemäss Artikel 273 der eidgenössischen Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 folgendes Gebiet, das innerhalb der anschliessend genannten Orte liegt, als Sperrgebiet erklärt werden.

 

Beginnend von Rüti über Wart, Hünenberg Ortszentrum, Eret, Langkolz, Chämleten, Enikon zurück nach Rüti

 

Innerhalb dieses Sperrgebietes, inklusive die genannten Orte, ist folgendes sicherzustellen:

  • Jedes Anbieten, Verstellen, Ein- und Ausführen von Bienen und Waben ist verboten. Gerätschaften dürfen nur nach Reinigung und Desinfektion in einen anderen Bienenstand verbracht werden.
  • Der Bieneninspektor resp. Bieneninspektor-Stv. kann im Einvernehmen mit dem Veterinärdienst Transporte von Bienen innerhalb des Sperrgebietes und die Einfuhr von Bienen unter sicheren Massnahmen bewilligen.
  • Der Bieneninspektor resp. Bieneninspektor-Stv. führt innert 30 Tagen eine Kontrolle sämtlicher Völker des Sperrgebietes auf Sauerbrut der Bienen durch.

Diese Verfügung tritt sofort in Kraft. Die Aufhebung der Sperre wird zu gegebener Zeit im Amtsblatt oder auf unserer Internetseite bekannt gegeben.

 

Sperrzone Sauerbrut Hünenberg 11.06.2012 (Download PDF)

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