Gefahr durch Bienenimporte!

Gefahr durch Bienenimporte!

Verantwortungslos und fahrlässig handelnde Imker mit einem kurzsichtigen Profitdenken setzen unsere Bienen einem unkalkulierbaren Risiko aus. Haben wir mit Varroa und Sauerbrut nicht schon genügend Probleme?

 

Christian Sacher, Schwyz, Leiter des Forums der kantonalen Bieneninspektoren der deutschen und rätoromanischen Schweiz.

 

Gemäss amtlicher Dokumente und Berichte von kantonalen Bieneninspektoren wurden letztes Jahr über tausend Paketbienen in die Schweiz importiert. Durch diese Importe droht der schweizerischen Imkerei weiteres Ungemach: die Gefahr neuer Krankheiten wie zum Beispiel dem Kleinen Bienenstockkäfer oder der Tropilaelapsmilbe. Zumindest teilweise erfolgte die Einfuhr von Paketbienen ohne die erforderlichen Einfuhrdokumente, vorbei am Zoll, also ohne Kontrolle, illegal, gesetzeswidrig. Der sofortige Verkauf an Imker unmittelbar nach der Einfuhr macht es äusserst schwierig diese Importe zu kontrollieren und allenfalls kranke Völker zu entdecken. Einige dieser vom Transport gestressten Völker überlebten, andere gingen ein. In einem Fall handelte es sich um Bienenvölker ohne Königin, kein Wunder dass diese auf dem Transport verbrausten. Bieneninspektoren, die dieses Treiben aufdeckten, wurden zum Teil angepöbelt und mit rechtlichen Schritten bedroht. Veterinärämter reichten gegen einige dieser Importeure wegen gravierender Fehler bei der Einfuhr Strafanzeige ein, andere Fälle nicht konformer Einfuhr sind noch nicht abgeschlossen.

 

Auch wenn Bienenimporte höchst fragwürdig sind, von Amtes wegen sind sie nicht grundsätzlich verboten. Allerdings müssen die gesetzlichen Richtlinien strikte eingehalten werden. Die Bedingungen für eine korrekte Einfuhr von Bienen aus der EU und aus Drittländern sollen deshalb hier vorgestellt werden. Die Möglichkeiten der Veterinärämter und ihrer Bieneninspektoren zur Überwachung dieser Importe werden aufgezeigt. Darüber hinaus soll auf die Nutzlosigkeit und die Gefahren von Bienenimporten eingegangen werden. Sowohl der VDRB als auch das Zentrum für Bienenforschung und das BVET teilen die in diesem Artikel vertretenen Standpunkte und unterstützen sie vollumfänglich.

 

Importe aus der EU

 

Die Hürden zur Einfuhr von Bienen aus Drittstaaten sind zu Recht hoch. Das Risiko, mit Bienen aus Drittländern gefährliche Krankheiten und Parasiten einzuschleppen, ist nämlich trotz Vorsichtsmassnahmen sehr gross, wie das Beispiel des „Importes“ der Varroamilbe vor 26 Jahren und die Einschleppung des kleinen Beutenkäfers nach Portugal 2004 zeigten. Grundsätzlich gelten für die Einfuhr von Bienen (und auch von Hummeln) aus der EU die gleichen Veterinärbedingungen wie für das Verstellen von Bienenvölkern zwischen zwei Mitgliedstaaten. Das bedeutet unter anderem, dass die Bienen nicht aus Gebieten stammen dürfen, die wegen Ausbrüchen von Bienenkrankheiten wie Faulbrut, Kleiner Beutenkäfer und Tropilaelapsmilbe, gesperrt sind. Dies bezeugt der Amtstierarzt des Herkunftsortes in der EU in der „Veterinärbescheinigung für den Handel mit Bienen und Hummeln“, welche als Einfuhrzeugnis gilt. Es enthält neben Informationen zur Tiergesundheit auch Angaben über die Herkunft, den Bestimmungsort und den Verwendungszweck der Bienen. Der Amtstierarzt des Herkunftsortes muss die Ankunft der Bienen ausserdem dem für den Bestimmungsort zuständigen kantonalen Veterinäramt melden. Konkret erfolgt diese Meldung elektronisch über TRACES (Trade Control and Expert System), an welchem die Veterinärbehörden sowohl der EU als auch der Schweiz angeschlossen sind.

 

Zusätzlich muss der Importeur die geplante Einfuhr von Bienen oder Hummeln spätestens eine Woche im Voraus bei dem für den Bestimmungsort zuständigen kantonalen Veterinäramt anmelden und sich dort über die gerade geltenden „Bienensperrgebiete“ und „Verstellverbote“ informieren. Die Bienen müssen immer vom Einfuhrzeugnis begleitet sein. Nach der Einfuhr findet keine amtstierärztliche Überwachung statt. Selbstverständlich sind der Importeur und der Käufer der Bienen jedoch verpflichtet, die eingeführten, verkauften oder gekauften Bienenvölker in der Bestandeskontrolle zu führen. Zusätzlich muss der Halter die importierten Bienen regelmässig kontrollieren. Beobachtungen über krankhafte Erscheinungen sind sofort dem zuständigen Bieneninspektor zu melden, welcher die nötigen Massnahmen ergreift. Der Importeur muss seinerseits den Zollbehörden die Einfuhr unaufgefordert melden. Anwendbar sind die Einfuhrbedingungen, die am Tag der Einfuhr gelten.

 

Importe aus nicht-EU Ländern

 

Für die Einfuhr in die Schweiz gelten die gleichen Veterinärbedingungen wie für die Einfuhr aus dem jeweiligen Drittland in die EU. Wer sich in das Thema einarbeiten will, muss trotz Internetzugang einige Stunden investieren. So ist die Einfuhr nur aus bestimmten Ländern und Gebieten zulässig, die im Anhang II der Verordnung EG Nr 206/2010 aufgeführt sind. In der Verordnung sind auch die genauen Garantien festgelegt, die der amtliche Tierarzt des Herkunftslandes im Gesundheitszeugnis bestätigen muss, unter anderem in Bezug auf das  Vorkommen von bösartiger Faulbrut, dem Kleinen Beutenkäfer und der Tropilaelapsmilbe. Die Einfuhr aus Drittländern ist auf Königinnen mit höchstens 20 Pflegebienen beschränkt. Sie dürfen nur über bestimmte Grenzkontrollstellen in den „gemeinsamen Veterinärraum EU-Schweiz“ gebracht werden - welche das sind muss im Voraus abgeklärt werden. Direkte Importe aus einem zulässigen Drittland in die Schweiz sind nur über die Flughäfen Zürich und Genf möglich. Nach der grenztierärztlichen Untersuchung kündigt der Grenztierarzt (aus Zürich, Genf oder von einer Grenzkontrollstelle der EU) dem für den Bestimmungsort zuständigen kantonalen Veterinäramt die „baldige“ Ankunft elektronisch über TRACES an.

 

Der Empfänger muss danach dem kantonalen Veterinäramt die tatsächliche Ankunft der Tiere innert 24 Stunden melden. Die importierten Bienen müssen am Bestimmungsort vom zuständigen Bieneninspektor kontrolliert werden. Die Bienenköniginnen sind in neue Behältnisse zu verladen, bevor sie in örtliche Völker eingesetzt werden. Die Behältnisse, Pflegebienen und alles Material, das die Bienenköniginnen aus dem Herkunftsdrittland begleitet hat, wird zur Untersuchung auf den kleinen Beutenkäfer, seine Eier oder Larven und Anzeichen der Tropilaelapsmilbe an ein Labor gesandt (Institut Galli-Valerio). Nach der Laborprüfung wird alles Material unschädlich beseitigt. Die Bienenvölker mit der eingeweiselten importierten Königin sind danach vom Halter regelmässig zu kontrollieren. Beobachtungen über krankhafte Erscheinungen sind sofort dem Bieneninspektor zu melden, welcher die nötigen Massnahmen ergreift. Die Einfuhr muss dem Schweizer Zoll unaufgefordert angemeldet werden – auch dann, wenn die Veterinärkontrolle schon an der „EU-Aussengrenze“ stattgefunden hat.

 

Pflichten der Veterinärämter bzw. der Bieneninspektoren

 

Die Veterinärämter und Bieneninspektoren beziehungsweise -inspektorinnen kontrollieren die Einfuhr von Bienen aus der EU und aus Drittländern. Sie konzentrieren sich dabei besonders auf die Kontrolle der Veterinärbescheinigung (TRACES-Meldung). Ausserdem haben sie die Möglichkeit über die Bestandeskontrollen den Weg importierter Bienen im Detail zu verfolgen und allenfalls unangemeldete Inspektionen vorzunehmen. Die Inspektion von Königinnen und ihren Begleitbienen aus Drittländern, die Sicherstellung der Begleitbienen und des Verpackungsmaterials und die Veranlassung der entsprechenden Laboruntersuchungen ist Sache der Bieneninspektoren. Verstösse gegen die Veterinär- oder die Zollbedingen wie zum Beispiel fehlende oder falsche TRACES-Meldungen, fehlende Meldungen an die Veterinärämter, fehlende Bestandeskontrollen oder fehlende Zolldokumente werden erfasst und dokumentiert und an die entsprechenden Instanzen weitergeleitet, welche ihrerseits in geeigneter Weise gegen fehlbare Importeure oder Imker/-innen vorgehen.

 

Haftung des Importeurs

 

Der Importeur trägt das mit dem Import verbundene Risiko sowie die Kosten für allfällige amtliche Überwachungs- oder Quarantänemassnahmen. Er ist für die Einhaltung der Einfuhrbedingungen verantwortlich. Im Inland auftauchende, nicht konforme Sendungen können Verwaltungs- und/oder Strafverfahren zur Folge haben. Im Falle von Schäden wie zum Beispiel dem Einschleppen von Bienenkrankheiten ist ausserdem mit Schadenersatzforderungen unabsehbaren Ausmasses zu rechnen.

 

Ist der Import von Paketbienen sinnvoll?

 

Objektiv betrachtet gibt es keine Gründe, die den Import von Paketbienen rechtfertigen. Die Schweiz verfügt über eine sehr hohe Bienendichte. Völkerverluste lassen sich mit einheimischen Jungvölkern und eigenen Bemühungen, die Völker zu vermehren, schnell ausgleichen. Imker/-innen mit Totalverlusten dürfen auf die Solidarität ihrer Kolleginnen und Kollegen zählen. Erfahrungsgemäss sind die Verluste beim Import von Paketbienen hoch. Der gesamte Verwaltungsaufwand, der durch importierte Bienen den Veterinärämtern und Bieneninspektoren entsteht, wird dem jeweiligen Besitzer der Bienen verrechnet. Im schlimmsten Fall (Schadenersatzforderungen) riskieren Importeure den finanziellen Ruin! Damit relativiert sich das auf den ersten Blick günstige Preis- Leistungsverhältnis für Paketbienen aus dem Ausland.

 

Es gibt eine ganze Anzahl stichhaltiger Gründe, die gegen den Import von Paketbienen sprechen

 

Für die Zucht können wir auf das Erbgut unkontrolliert importierter Königinnen verzichten. Die Zuchtverbände und viele fähige Züchter in der Schweiz leisten eine hervorragende Arbeit. Mit unseren vier Bienenrassen besteht ein genügend breit gefächertes genetisches Reservoir. Paketbienen aus Sizilien oder den osteuropäischen Ländern sind an unsere klimatischen Verhältnisse nicht adaptiert. So werden die einheimischen züchterischen Bemühungen durch die Einfuhr und Vermehrung von Paketbienen unter Umständen torpediert. Sollte es nicht möglich sein, gewisse Zuchtziele mit dem inländischen Erbgut zu erreichen, ist die legale und konforme Einfuhr ausländischer Bienenköniginnen den Zuchtverbänden oder ausgewiesenen „Spitzenzüchtern“ mit entsprechenden Beziehungen zu ausländischen Züchtern zu überlassen.

 

Damoklesschwert

 

Die ganz grosse Gefahr droht aber im Bereich der Bienengesundheit. Seit Jahrzehnten kämpfen wir gegen Varroa destructor an, die vor 26 Jahren durch eben solche Importe nach Europa und schliesslich in die Schweiz gelangte. In der Folge macht uns die Ausbreitung von pathologischen Bienenviren seit einigen Jahren schwer zu schaffen. Es gibt gute Gründe zur Annahme, dass der Varroamilbenbefall in engem Zusammenhang mit der Ausbreitung der Sauerbrut steht, was zusätzliche Verluste und einen hohen Arbeitsaufwand verursacht. Die Strategien zur Bekämpfung der Varroa im Ausland unterscheiden sich teils von der bei uns praktizierten und - richtig durchgeführt - wirksamen integrierten Varroabehandlung mit organischen Säuren, Thymol und weiteren imkerlichen Eingriffen im Jahresverlauf. So dürfen Imker in Deutschland 80%ige Ameisensäure nicht einsetzen. Auch können aus dem Ausland importierte Bienen mit Sauerbrutbakterien befallen sein, wie das ZBF bei für Forschungszwecke importierten Bienenvölkern aus Frankreich feststellen musste (SBZ 08/2010, Seite 41). Die Veterinärbescheinigungen geben keine Garantie für gesunde Bienenvölker. Aus ihnen geht zum Beispiel nicht hervor, ob die Bienen nicht zuvor aus einem Drittland in das EU-Land gelangten und danach in  die Schweiz weiterverkauft wurden. Damit besteht die Gefahr, dass der Kleine Beutenkäfer und/oder die Tropilaelapsmilbe in die Schweiz eingeschleppt werden. Die Herkunft solcher Völker lässt sich praktisch nicht zurückverfolgen.

 

Zusammenfassend kann festgehalten werden: Bienenimporte, seien es Importe von Paketbienen aus der EU oder Königinnen aus der EU und Drittländern, sind kein nachhaltiges Instrument, Völkerverluste in der Schweiz auszugleichen. Sie behindern unsere Bemühungen bei der Zucht und bringen unsere einheimische Imkerei durch die potentiell mögliche Einschleppung von bisher unbekannten Erregern von Bienenkrankheiten unnötig in Gefahr.

 

Massnahmen gegen den unkontrollierten Import von Paketbienen

 

Die Verbands- und Vereinsvorsitzenden (VDRB, Vereinspräsidenten und Bienenberater) können ihre Mitglieder informieren und für das Problem sensibilisieren. In der Bienenzeitung dürfen keine Inserate für Paketbienen oder Königinnen aus dem Ausland publiziert werden. Die Vereine können Imkergemeinschaften fördern, welche sich bei der Zucht, der Jungevolkbildung, der Erkennung von Bienenkrankheiten und deren Bekämpfung zusammenschliessen. Gruppen von Imkern oder Vereine sollten ausserdem im Frühling „Völkerbörsen“ veranstalten oder die früher übliche Schwarmvermittlung wieder aufleben lassen. Im Zeitalter des schnellen Internets eröffnen sich hierzu ganz neue Möglichkeiten. Schliesslich kann jede Imkerin und jeder Imker dazu beitragen diese unsinnigen und gefährlichen Importe zu verhindern, indem er/sie keine importierten Bienen kauft oder sie gar selbst einführt. Wenn dem Handel mit Paketbienen die Nachfrage entzogen wird, hören die Importe schlagartig auf.

 

Sind sie als Imker oder Imkerin nach diesen Ausführungen immer noch bereit die mit Importbienen verbundenen finanziellen Risiken zu übernehmen, oder am Ende gar die Verantwortung für die Einschleppung einer für uns neuen Bienenseuche zu tragen? Für mich steht fest: „Paketbienen, nein danke!“

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